b.baut Auf der Höh: fantastischer Bauverlauf

Wir informieren über den gewonnenen Rechtsstreit, geben einen Einblick in die Bauaktivitäten der vergangenen Wochen und beantworten eine Frage, die viele Interessenten beschäftigt: Wie dürfen die Wohnungen künftig genutzt werden?

 

Nachbarschaftsklage abgewiesen

Mit Urteil vom 22. April 2026 hat das Verwaltungsgericht Augsburg die Klage einer benachbarten Eigentümergemeinschaft abgewiesen und damit den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts bestätigt. Damit wurde bestätigt, wovon wir stets überzeugt waren: Die Planung von „Auf der Höh 2a“ erfüllt sämtliche baurechtlichen Anforderungen und wird exakt gemäß den genehmigten Bauplänen realisiert. Allen Käufern danken wir von Herzen für den Vertrauensvorschuss!

 

Fotos von der Baustelle

 

Fantastischer Bauverlauf

„Stein auf Stein, Stein auf Stein – das Häuschen wird bald fertig sein.“ Dieses bekannte Kinderlied passt derzeit hervorragend zu unserem Bauprojekt.

Dank vieler fleißiger Handwerker könnte der Bauverlauf kaum besser sein. In der kommenden Woche wird bereits die Decke des ersten Obergeschosses von Haus A betoniert. Der fantastische Blick ist bereits heute sehr gut zu erkennen. Im Erdgeschoss sind alle tragenden Wände gemauert. Pünktlich zu den Sommerferien des Bauunternehmens in der dritten und vierten Augustwoche kann die Zimmerei den Dachstuhl aufstellen. Damit wird der ursprüngliche Plan, das Dach noch vor dem Winter geschlossen zu haben, deutlich übertroffen.

Für Heizung und Sanitär wurde erneut der Meisterbetrieb von Klaus Vogler aus Oberstaufen beauftragt. Bereits in vergangenen Projekten überzeugte die Zusammenarbeit durch Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und eine reibungslose Abstimmung. Individuelle Käuferwünsche wurden stets sorgfältig aufgenommen und professionell umgesetzt. Auch die anschließende Betreuung erfolgt auf einem durchgehend hohen Qualitätsniveau.

Firmen für die hochwertigen Holzböden und Fliesenarbeiten werden zeitnah beauftragt. So können die Käuferinnen und Käufer schon bald ihre Bemusterungen vornehmen und die Ausstattung ihrer Wohnungen mitgestalten.

 

Fotos vom Ausblick Dachgeschoß Haus A

 

Wie dürfen die Wohnungen genutzt werden?

Immer wieder erreichen uns Fragen dazu, wie die Wohnungen künftig genutzt werden dürfen. Die Antwort ist in der Ortssatzung vom 09.04.2020 des Marktes Oberstaufen geregelt. Zum Schutz des Fremdenverkehrs sieht diese vor, dass Wohnungen, die nach Inkrafttreten der Satzung errichtet werden und sich im Satzungsgebiet befinden, an mehr als der Hälfte des Jahres bewohnt sein müssen.

Eine Nutzung als ausschließlich selbst bewohnte Zweitwohnung ist daher nicht möglich. Zulässig ist hingegen die Nutzung als Hauptwohnsitz, als Ferienwohnung in Kombination mit der Vermietung an Feriengäste oder als Kapitalanlage mit ganzjähriger Vermietung.

Die Umsetzung der Satzung sichert sich der Markt Oberstaufen über eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird. Positiv hervorzuheben ist, dass diese Dienstbarkeit bei unserem Bauprojekt „Auf der Höh“ auf 15 Jahre befristet ist. Nach Ablauf dieser Frist wird sie automatisch gelöscht.

Den ausführlichen Satzungstext sowie weitere detaillierte Unterlagen stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.

 

Bei Fragen zur Nutzung, zur Ausstattung oder zum weiteren Baufortschritt stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Es grüßt Sie herzlich

Veronika Balzer
Immobilienfachwirtin IHK
+49 176 249 599 26
veronika.schenkyr@b-baut.de

 

Entdecken Sie hier, was unsere Käufer*innen über ihre Erfahrungen berichten:
https://www.b-baut.de/portfolio/b-baut-in-oberstaufen/